From: Bruno.Studer@helvetas.org
Date: Mon, 27 Aug 2012 12:50:55 +0000
Lieber Herr Gagneux,
Gerne beantworten wir ihre Frage zu den Grundsätzen, welche die Pensionskasse der HELVETAS Swiss Intercooperation bei der Vermögensanlage anwendet. Dazu senden wir Ihnen einen Auszug aus dem gültigen Anlagereglement.
Art. 5 Vorgaben für die Anlagen
· Grundsatz
Die Personalvorsorgestiftung unterstützt und fördert den Aspekt Nachhaltigkeit in der Vermögensbewirtschaftung. Bei der Auswahl der Produkte und Titel werden Investitionen in Firmen, die ihre soziale und ökologische Verantwortung wahrnehmen bevorzugt. Investitionen in Firmen, die an besonders Umweltverschmutzenden Aktivitäten beteiligt sind, Rüstungsgüter herstellen und Atomenergie produzieren, sind nicht erlaubt.
· Liquidität und Geldmarkt
Bank- und Postguthaben, Festgelder und sonstige Geldmarktanlagen in Schweizer Franken und Fremdwährungen sind ausschliesslich bei inländischen Anlagen/Schuldnern mit erstklassiger Bonität zugelassen (Rating mindestens »AA.‘). Die Investitionen können über Direktanlagen wie auch über Kollektivanlagen (Anlagefonds, Anlagestiftungen und ähnliche Instrumente) erfolgen.
· Obligationen .
Es kann grundsätzlich in CHF-Obligationen in- und ausländischer Schuldner und in Fremdwährungs-Obligationen investiert werden. Die Anlagen können sowohl über Direktanlagen wie auch über Kollektivanlagen (Anlagefonds, Anlagestiftungen und ähnliche Instrumente) erfolgen. Investitionen können sowohl indexiert, indexnah als auch mit aktivem Management umgesetzt werden. Das Mindest
Rating muss beim Kauf von Direktanlagen grundsätzlich AA (S&P, ansonsten adäquates Rating von Moody‘s) betragen. Ist kein offizielles Rating vorhanden, gilt das bankinterne Rating. Bei abweichenden Ratings gilt immer das tiefere. Sinkt das Rating auf BBB+ oder tiefer ist die Position innerhalb von drei Monaten zu verkaufen. Der Anteil der Anleihen mit einem Rating innerhalb des Bereiches
von AA- bis A- darf maximal 20% des gesamten Obligationenbestandes betragen. Wird diese Quote überschritten, ist diese ebenfalls innerhalb von drei Monaten zu bereinigen.
· Aktien
Investitionen in inländische und ausländische Aktien werden vorwiegend in gut handelbare, an einer anerkannten Börse kotierte Titel getätigt. Die Anlagen können sowohl über Direktanlagen w[e auch über Kollektivanlagen (Anlagefonds, Anlagestiftungen und ähnliche Instrumente) erfolgen. Investitionen können sowohl indexiert, indexnah als auch mit aktivem Management umgesetzt werden.
Immobilienanlagen
Investitionen in inländische Wohn- und Geschäftsimmobilien sind erlaubt: sofern diese über Kollektivanlagen erfolgen (Anlagefonds, Anlagestiftungen und ähnliche Instrumente). Anlagen in ausländische Immobilien sind nicht erlaubt.
· Alternative Anlagen
Alternative Anlagen (z.B. Private Equity, Hedge Funds, Rohwaren) sind nicht zulässig.
Die Auditfirma prüft die Einhaltung dieser Grundsätze in ihrer jährlichen Kontrolle und bestätigt dies ihrem Revisionsbericht.
Freundliche Grüsse
Bruno Studer
Geschäftsleiter PVS
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