Sehr geehrte Damen und Herren. (20.1.2015)

Soeben haben wir erfahren, dass der ehemalige Premier von Grossbritannien zum World Economic Forum (WEF) nach Davos reisen wird.

Seit November 2011 ist Herr Blair auf der Liste der gesuchten Kriegsverbrecher der Kuala Lumpur War Crimes Commission (KLWCC): https://denkbonus.wordpress.com/2011/11/23/bush-und-blair-als-kriegsverbrecher-schuldig-gesprochen/

https://www.youtube.com/watch?v=winpKOltAEM

Aus der Urteilsbegründung: „Nichts in der Charta der Vereinten Nationen ermöglichte eine Berechtigung des Handelns von Präsident Bush und Premierminister Blair. Die Idee, die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanien seien durch den Irak bedroht gewesen, ist absurd. Aus unserer Sicht ist die Doktrin vom präventiven Erstschlag eine Doktrin ohne Grenzen. Sowohl die USA als auch Großbritannien sind schuldig des Missbrauches der Menschenrechte an Saddam Hussein. Der Angriff auf den Irak wegen des Besitzes von Massenvernichtungswaffen entbehrt jeglicher Grundlage im internationalen Recht. Die Vereinigten Staaten haben bei all ihrer Macht dennoch nicht das Recht, internationales Völkerrecht zu ändern. Die Invasion im Irak war ein rechtswidriger Akt der Aggression und ist ein internationales Verbrechen. Das Merkmal der United Nations (UN) steht damit ebenfalls auf dem Spiel. Die beiden Angeklagten nahmen das Gesetz in die eigenen Hände. Sie handelten betrügerisch und sind daher der Anklage gemäß für schuldig befunden worden.“

 

Das Schweizer Strafgesetzbuch (Art. 6) verpflichtet die Schweiz zu folgendem Vorgehen:

Art. 61: Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, zu dessen Verfolgung sich die Schweiz durch ein internationales Übereinkommen verpflichtet hat, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a. die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt; und
b. der Täter sich in der Schweiz befindet und nicht an das Ausland ausgeliefert wird.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/201501010000/311.0.pdf

Gemäss obigen Überlegungen empfehlen wir eine Festnahme von Tony Blair.

Mit friedlichen Grüssen.

Alec Gagneux

 

 

Sehr geehrter Herr Gagneux (21.1.2015)
 
Ihre eingangs erwähnte Nachricht haben wir erhalten. Dazu können wir Ihnen folgendes mitteilen:
 
Die Bundesanwaltschaft ist als Strafverfolgungsbehörde des Bundes ausschliesslich für die in den Artikeln 23 und 24 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) aufgezählten strafbaren Handlungen zuständig (sog. Bundesgerichtsbarkeit). Die Verfolgung der übrigen Delikte - der zahlenmässig weitaus grössere Teil - fällt hingegen in die Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden (Art. 22 StPO).
 
Straftaten gegen die Interessen der Völkergemeinschaft fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanwaltschaft und sie führt in Friedenszeiten die Verfahren wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
 
Die Kuala Lumpur War Crimes Commission (kurz KLWCC) wurde durch die Kuala Lumpur Foundation to Criminalise War (kurz KLFCW) gegründet, mit dem Zweck, Fälle von Kriegsverbrechen zu untersuchen, welche nicht durch anerkannte Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof behandelt werden. Bei der KLFCW (wie auch beim KLWCC) handelt es sich um eine Nichtregierungsorganisation (NGO) welche im März 2007 nach malaysischem Recht gegründet wurde.
 
Gemäss Art. 31 der CHARTER OF THE KUALA LUMPUR WAR CRIMES COMMISSION & RULES OF PROCEDURE AND EVIDENCE OF THE KUALA LUMPUR WAR CRIMES TRIBUNAL (http://criminalisewar.org/the-foundation/klfcw-charter/) haben Urteile des Kuala Lumpur War Crimes Tribunal rein deklaratorischen (feststellenden) Charakter. Das Tribunal kann der KLWCC empfehlen, seine Feststellungen dem Internationalen Strafgerichtshof oder einer anderen internationalen Organisation zur weiteren Behandlung zu unterbreiten. Die Urteile des Kuala Lumpur War Crimes Tribunal haben damit für die Schweiz keine bindende Wirkung.
 
Es liegen aktuell weder ein internationaler Haftbefehl gegen Tony Blair vor, noch wurde dieser durch ein international anerkanntes Gericht rechtskräftig wegen Kriegsverbrechen bzw. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Der Bundesanwaltschaft liegen auch keine (anderslautenden) Erkenntnisse vor, wonach Tony Blair gegen die Art. 264 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) verstossen hätte.
 
Nach dem Gesagten sehen wir uns nicht veranlasst, irgendwelche juristischen Schritte gegen Tony Blair einzuleiten.
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
 
 
Freundliche Grüsse
Marco Abbühl
Stv. Leiter Rechtsdienst
Bundesanwaltschaft BA

Taubenstrasse 16, 3003 Bern
Tel.   +41 58 463 35 90
Fax   +41 58 462 45 07
marco.abbuehl@ba.admin.ch
www.bundesanwaltschaft.ch
 
 
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